Service: Wer haftet bei Sch?den in der Waschanlage?
Ein gl?nzender fahrbarer Untersatz ist vielen Autobesitzern wichtig. Aber wer haftet bei Sch?den in der Waschanlage? Autofahrer m?ssen einen Schaden durch eine Waschanlage unter bestimmten Umst?nden selbst bezahlen. So k?nne sich der Betreiber zum Beispiel entlasten, wenn der Autofahrer die Benutzerhinweise nicht beachtet und befolgt hat. Darauf wei?t das Kfz-Gewerbe hin.
Zu den Hinweisen k?nne zum Beispiel geh?ren, die Antenne abzuschrauben oder einzufahren, damit diese bei der Autow?sche nicht abbricht. Grunds?tzlich haftet der Betreiber aber f?r Sch?den, die bei der Autow?sche entstehen. Haftungsausschl?sse f?r au?en an der Karosserie angebrachte Teile wie Scheibenwischer oder Zierleisten und dadurch verursachte Sch?den sind deshalb unwirksam.
Wichtig sei vor allem, den Schaden sofort dem Betreiber der Waschanlage zu melden. Autobesitzer sollten sich zudem eine schriftliche Best?tigung ?ber diese Meldung geben lassen, r?t ein Sprecher der Kfz-Innung. (autoreporter.net ar/os)
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