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Zulässige Fahrzeugbreite in Baustellen

Die deutsche StVO berechnet eine Fahrzeugbreite zwischen den Außenkanten der Seitenspiegel. Doch 70 Prozent aller Neuwagen sind breiter als zwei Meter.

Linke Tour mit der linken Spur: In Autobahnbaustellen drohen Bußgelder und Unfälle wegen veralteter Vorschriften und Normen. Die Fahrbahnbreite berücksichtigt nicht das Breitenwachstum moderner Autos. 70 Prozent aller Neuwagen sind heute breiter als zwei Meter und dürften links gar nicht fahren.
Baustellen auf Autobahnen sind eine Herausforderung für den Adrenalinspiegel. Jedes Überholmanöver gerät zum Vabanquespiel, das teuer zu stehen kommen kann. Es droht permanent einer der häufigen seitlichen Zusammenstöße mit dem zu überholenden Fahrzeug, oder die Polizei sorgt für ein Zubrot an den deutschen Staat und winkt die Fahrer der linken Fahrspur heraus, um sie zu verknacken, wenn das Auto breiter als zwei Meter ist.
Grund dafür sind die dreißig Jahren alten Straßenvorschriften, die festlegen, dass die rechte Fahrspur in Baustellenbereichen 3,25 Meter und die linke 2,5 Meter breit ist. Dabei ist die linke Fahrspur nur Fahrzeugen vorbehalten, die maximal zwei Meter breit sind. Diese Vorgaben sind nicht mehr zeitgemäß, schließlich misst heute schon ein Golf mit fahrbereit ausgeklappten Spiegeln über zwei Meter.
Das Bundesverkehrsministerium bastelt laut Angaben schon an einer Neufassung, für eine breitere zweite Spur. Aber bis dahin müssen sich noch Millionen von Autos möglichst schadlos durch die Nadelöhre quetschen und die Luft beim Überholen anhalten. Viele Autobesitzer wundern sich dann, wenn sie am Ende der Baustelle auch noch zu einer Bußgeldzahlung verdonnert werden, weil sie die linke Spur gar nicht hätten befahren dürfen. Ihre Fahrzeugpapiere weisen das Modell zwar eindeutig als schmaler als zwei Meter aus. Doch 70 Prozent aller Neuwagen sind breiter als zwei Meter und dürften, strenggenommen, die linke Spur gar nicht benutzen.
Das Geheimnis liegt in den unterschiedlichen Normen. In den Fahrzeugpapieren definiert die EU-Norm die Fahrzeugbreite ohne ausgeklappte Seitenspiegel. Die deutsche Straßenverkehrsordnung berechnet eine Fahrzeugbreite jedoch zwischen den Außenkanten der Seitenspiegel. Nach dieser Berechnung ist inzwischen die linke Fahrspur in Baustellen für 70 Prozent aller Pkw tabu. Und so wird auch ein kompakter Mittelklässler zum breiten Straßenschiff und sein Besitzer zum Verkehrssünder. Der gestrenge Beamte stellt für das wegen überschrittener Fahrzeugbreite verbotswidrige Befahren der linken Autobahn-Baustellenspur 20 Euro in Rechnung. ag/mid Bildquelle: DVR


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