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Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger

Die Bundesregierung hat am 14. Februar 2007 ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger beschlossen. Die Null-Promille-Regel soll unabhängig vom Alter für die ersten zwei Jahre gelten.

Für Fahranfänger, die gegen das Gesetz verstoßen, sollen 125 Euro Bußgeld zahlen und erhalten zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Ziel, der von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Regelung, ist es, die Zahlen von Unfällen, Verkehrstoten und Verkehrsverletzten zu verringern. (ub)


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