Strafrecht: „F?hrerscheinlos“ und betrunken ein Auto klauen, ist „eine Tat“
Ein Mann, der in betrunkenem Zustand ein Auto stielt und damit losf?hrt, ohne einen F?hrerschein zu besitzen, der kann nicht f?r die Taten „Diebstahl“ und „vors?tzliche Trunkenheit im Stra?enverkehr in Tateinheit mit vors?tzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis“ separat bestraft werden.
Der Bundesgerichtshof: „Weil die Wegnahme des Kfz durch das Wegfahren erfolgte, stehen die Trunkenheitsfahrt ohne F?hrerschein und der Diebstahl in Tateinheit zueinander“. Hier wirkte sich diese Unterscheidung allerdings nicht auf das Gesamtstrafma? – 7 Jahre Gef?ngnis – aus, weil der T?ter mit dem gestohlenen Wagen einen Menschen get?tet und anschlie?end Unfallflucht begangen hatte. (AZ: 4 StR 263/06)
Quelle: Anwalt.de
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