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Coole Sache oder saugefährlich? Bierbikes erhitzt die Gemüter

Um eine fragwürdige Attraktion reicher ist jetzt die Fahrrad-Welt. Das Mountain-Bike war gestern. Buchstäblich voll im Trend liegt zur Zeit das Bierbike. Das sind per kollektivem Pedaltritt der Passagiere betriebene und von einem nüchternen Fahrer gelenkte Spaßmobile.

Sie bieten ganzen Partygesellschaften Platz. Das Bier zum Selberzapfen kommt vom mitgeführten Fass.
Seit seinem ersten Auftreten in den deutschen Großstädten spaltet das bis zu zwei Tonnen schwere und fünf Meter lange XXL-Fahrrad auf vier Rädern die Gemüter in zwei Lager: Partyhungrige und vor allem trinkfreudige Bierbike-Freunde sowie entschiedene Gegner des fremdgesteuerten Trinkgelages, bei dem „bis zu 16 angeschickerte Spaßvögel mit 20 Litern Bier bei Stimmungsmusik um einen rollenden Tresen sitzen und sich mit höchstens zehn Kilometern in der Stunde lärmend durch die Stadt quälen“, wie „Der Spiegel“ süffisant schreibt. Laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins sind solche rollenden Theken auf vier Rädern in inzwischen 36 deutschen Städten unterwegs.
Doch vielen Anwohnern und Fahrradfreunden sind die Gefährte wegen ihrer Lärmentwicklung und aufgrund von Sicherheitsbedenken ein Dorn im Auge. Auch im sozialen Netzwerk Facebook formiert sich der Widerstand. Unter dem Motto „holt euch die Straßen zurück“ haben sie sich in der über 600-köpfigen Gruppe „Youth against Bierbikes“ zusammengeschlossen. Die Kernforderung der Bierbike-Gegner ist klar und deutlich: „Die Welt schreit nach der Vernichtung dieser Dorfdeppenschaukeln“. Ein anderer Internetnutzer meldet Sicherheitsbedenken an. Er meint: „Da fahren zehn total betrunkene Vollpfosten so ein Riesending mit zwei Trommelbremsen durch Deutschlands Innenstädte, aber wenn du einen falschen Auspuff unter dem Auto hast, bist du ein Schwerverbrecher.“
In der Tat haben die Stadtverwaltungen von München und Düsseldorf die bierseligen Fortbewegungsmittel verboten. Seither liegen sie im juristischen Dauer-Clinch mit den Betreibergesellschaften. Juristen und Verwaltungsmitarbeiter ringen nun angestrengt um eine Definition des Vehikels „Bierbike“. Und Gerichte und Stadtverwaltungen wie die von Düsseldorf beschäftigt beim Tauziehen um das Verbot des Partygefährts jetzt allen Ernstes die Frage, ob dabei der „Personentransport“ im Vordergrund stehe oder ob es sich nicht eher um „einen nicht ortsgebundenen Selbstbedienungsausschank“ handle. Für diesen bräuchte man nämlich eine Sondergenehmigung. Mit dieser wäre in diesem Fall wohl kaum zu rechnen. Auch in München hat man Bedenken, dass die Fahrgäste „ihre Mitwirkung an der Fortbewegung wegen fehlender körperlicher Leistungsfähigkeit oder mangelnden Willens einstellen“ könnten und das Bierbike somit zum Verkehrshindernis werden könnte.
Dass die Fahrt mit dem vierrädrigen Spaßmobil in der Tat nicht nur lustig ist, zeigt ein Beispiel aus Köln, von dem „Der Spiegel“ berichtet. Dort ist kürzlich ein vermutlich nicht mehr ganz nüchterner Bierbike-Passagier locker vom Hocker des mobilen Tresens gerutscht, um kurz Pinkeln zu gehen. Dabei wurde er prompt von einem VW Golf angefahren. Zum Glück kam er mit Blessuren davon. Seine Mitreisenden, schreibt das Magazin, hatten sein Fehlen nach der Pinkelpause zunächst nicht bemerkt. Prost, Mahlzeit, wenn dieses Beispiel auf deutschen Straßen Schule macht. Markus Henrichs/mid mah/mid Bildquelle: bierbike.de


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