Wer bei Schnee, Eis oder Matsch ohne Winterreifen unterwegs ist, muss dafür künftig doppelt so viel Bußgeld zahlen wie bisher:
40 statt 20 Euro und im Fall einer Verkehrsgefährdung sogar 80 statt 40 Euro. Bei Letzterem kommt wie bisher noch ein Punkt in Flensburg dazu. Wie der ACE Auto Club Europa am Montag in Stuttgart mitteilte, steht der Plan zur Verdoppelung des Bußgeldes in einem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). ACE Sprecher Rainer Hillgärtner sagte:„Das Bußgeld ist angesichts der Unfallrisiken bei falscher Bereifung durchaus gerechtfertigt, aber wer jetzt höhere Strafen verhängt, der muss auch besser kontrollieren“. Im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr werde zu wenig hingeschaut, bemängelt der Sprecher des Clubs. Besser ins Visier genommen werden müssten beispielsweise Schulbusse und Laster.
„Im vergangenen Jahr sind gerade mal 62 Lkw-Fahrer wegen fehlender Winterausrüstung und dadurch verursachter Behinderung polizeilich belangt worden. Angesichts von rund 2,4 Millionen in Deutschland zugelassener Lkw mit jährlich mehr als 366 Millionen Fahrten und in Anbetracht der vielen winterlichen Blockaden an Steigungsstrecken wird klar, dass es hier bei Winterreifenmuffel eine große Dunkelziffer gibt“, sagte Hillgärtner. Schuld daran trügen aber weniger die Brummi-Fahrer, sonder deren Chefs von den Speditionen, die an der Sicherheit sparten.
Vom ACE kritisiert wird auch, dass speziell für Winterreifen keine Mindestprofiltiefe von 4 Millimeter vorgeschrieben werden soll, wie sie von Unfallverhütungsexperten gefordert wird.
„Was wir brauchen ist eine europäische Zulassungsvorschrift, in der die technischen Mindesteigenschaften von Winterreifen einheitlich und rechtliche verbindlich festgelegt werden. Herstellerangaben reichen uns nicht“, sagt der ACE Sprecher. Einen entsprechenden EU-Standard wird es laut ACE vor 2014 wahrscheinlich aber nicht geben. Ob sich die neue deutsche Vorschrift in der StVO bis dahin als hinreichend winterfest erweisen wird, bleibt aus Sicht des ACE abzuwarten. Der Club rechnet damit, dass die Verordnung im Laufe des Novembers in Kraft gesetzt wird.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hatte den Schritt angekündigt, nachdem im Sommer ein Gericht entschieden hatte, dass die seit 2006 gültige Vorschrift zur „geeigneten Bereifung“ wegen rechtlicher Unbestimmtheit nicht der Verfassung entspricht. www.eac-web.eu
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