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Bußgelder aus der EU werden Grenzüberschreitend verfolgt

Der Bundestag verabschiedete vor der Sommerpause noch ein Gesetz, wonach Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden können.

Voraussetzung ist, dass der Betrag 70 Euro übersteigt. Die Neuregelung gilt soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der Auto- und Reiseclub Deutschlands (ARCD) warnt Sommerurlauber, dass Verkehrsverstöße im EU-Ausland auch verfolgt werden können, wenn die „Tat“ vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung begangen wurde. Entscheidend sei das Datum des Bußgeldbescheides.

Die „Tarife“ liegen im Ausland oft deutlich höher als in Deutschland. So kommen Autofahrer hierzulande mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg davon, wenn sie am Steuer zum Handy greifen, in Italien hingegen kann unerlaubtes Telefonieren im Auto zwischen 155 Euro und 594 Euro kosten. Bei Parkvergehen sind in Deutschland höchstens 35 Euro Bußgeld fällig, in den Niederlanden können es mehr als 70 Euro sein. Auch bei der Frage, wer belangt werden kann, gibt es Unterschiede. In Deutschland ist die Halterhaftung derzeit ausgeschlossen, in vielen europäischen Ländern wird sie hingegen praktiziert. Wenn der Fahrzeuglenker nicht ermittelt werden kann, zahlt der Halter des Fahrzeugs. Als „Abkassiermeister“ bei den deutschen Autotouristen gelten vor allem die Schweizer, Niederländer, Österreicher und Belgier, wie Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zeigen.

Ein kleiner Trost verbleibt deutschen Autofahrern: Die hierzulande eingetriebenen ausländischen Bußgelder fließen in die deutsche Staatskasse. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit rund zehn Millionen Euro Einnahmen pro Jahr. Dies könnte den Verfolgungseifer der deutschen Behörden zusätzlich stimulieren. Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus dem Ausland treibt künftig das Bonner Bundesamt für Justiz ein.
Auto-Medienportal.net


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