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Wo ist Schneeketten Pflicht?

Wer in Deutschland das blaue Schneeketten-Schild missachtet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Bei Verkehrsbehinderung drohen wegen Nichtanpassung der Ausrüstung an die Wetterverhältnisse ein Bußgeld

in Höhe von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Im Sinne des Verkehrszeichens ist ausreichend, die Antriebsräder mit Ketten auszustatten. Bei Allradantrieb sollte man einen Blick in die Bedienungsanleitung werfen. Der AvD empfiehlt jedoch, auf Nummer sicher zu gehen und alle vier Räder zu bestücken. Mit Schneeketten darf übrigens – wie bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern und -schlusleuchten – generell nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Im Nachbarland Österreich wird ein Verstoß gegen die Winterreifen- oder abschnittsweise bestehende Schneekettenpflicht mit mindestens 35 Euro geahndet, bei Gefährdung anderer können bis zu 5000 Euro fällig werden. Urlauber sollten in der Alpenrepublik zudem beachten, dass nur solche Kletterhilfen anerkannt werden, die der so genannten ÖNORM entsprechen (V 5117 für Pkw) bzw. gleichwertig sind. Das Österreichische Normungsinstitut hat Prüfungsabläufe und Mindestanforderungen definiert

Wer auf schnee- und eisbedeckter Fahrbahn mit dem Auto auf der sicheren Seite sein möchte, für den sind Schneeketten die erste Wahl. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist darauf hin, dass auf einigen alpinen Strassen und Gebirgspässen, die entsprechend beschildert sind, die Schneeketten sogar Pflicht sind. Sie sollten also spätestens beim Wochenendausflug oder die Fahrt in den Winterurlaub unbedingt an Bord sein, um gefährliche Rutschpartien zu vermeiden.
Auf schnee- und eisbedeckter Fahrbahn erhöhen Schneeketten die Haftung deutlich und verkürzen den Bremsweg. Unterschiedliche Systeme stehen zur Auswahl: Stahlringketten mit Hakenverschluss bzw. Federbügel, Seilketten oder zum Beispiel so genannte Adapterketten, die über einem fest am Rad angeschraubten Halter angelegt werden und sich für die schnelle Montage eigne. Anfahrhilfen wie Spikeplatten oder textile Schneesocken sind Schneeketten-Ersatz und werden auf Strecken mit angeordneter Schneekettenpflicht auch nicht anerkannt, teilt der AvD mit. Um ein steckengebliebenes oder festgefahrenes Auto zu befreien, können Spikeplatten und andere Hilfsmittel jedoch kurzfristig hilfreich sein.

Ratgeber: Das Montieren von Schneeketten sollte vorher einmal in Ruhe geübt werden.
Da das Anlegen von Schneeketten wohl für die wenigsten Autofahrer zum Alltag gehört, empfiehlt der AvD, vorher die Montage zu trainieren. Trockenübungen in der heimischen Garage können in klirrender Kälte auf verschneiten Passstraßen Zeit und Nerven sparen. Im Bedarfsfall sollte rechtzeitig ein Parkplatz angesteuert werden, um die Ketten möglichst auf ebener Fläche und nicht in Hanglage montieren zu müssen. Handschuhe, eine Warnweste und eine wasserfeste Matte sollten im Kofferraum dafür immer parat liegen. Nach 50 bis 100 gefahrenen Metern sollte überprüft werden, ob die Ketten richtig sitzen. Sie brauchen etwas Bewegungsspielraum. Sitzen die Ketten zu locker, kann das Radhaus beschädigt werden; sitzen sie zu fest, leidet der Reifen. Dementsprechend ist beim Kauf auf die Passform, auf Reifenbreite, – höhe und Felgendurchmesser zu achten. Auch auf eine leicht verständliche Montageanleitung sollte bei der Anschaffung geachtet werden.

Sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen und die Straßen nicht mehr schnee- oder eisbedeckt ist, sollten die Schneeketten wieder abgenommen werden. Auf Asphalt haften sie wesentlich schlechter als Winterreifen und dementsprechend verlängert sich der Bremsweg wieder. Zudem können dann sowohl die Ketten als auch die Fahrbahndecke beschädigt werden.

Nach dem Gebrauch und am Saisonende sollten die Ketten mit warmem Wasser gründlich gereinigt, getrocknet und gefettet sowie gegebenenfalls defekte Glieder ausgetauscht werden. automedienportal ampnet/jri


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