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Straftat: Unfallflucht bei Bagatellschaden

Bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat und darauf stehen Geldstrafen, 3 Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von maximal 3 Monaten und eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren ist theoretisch möglich.
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Von u.b. am 09.08.2018 um 18:59 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 1.396 views