StVO: Schulterblick-Pflicht?
§ 9 Abs.1 Satz 4 StVO verpflichtet den Fahrzeugführer zur doppelten Rückschau-Pflicht. Ein nicht erfolgter Schulterblick, kann bei einem Verkehrsunfall unangenehme Folgen haben:
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Von u.b. am 26.05.2017
um 14:29 Uhr
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