Blaulicht und Rettungsgasse StVO: Die Pflichten sind eindeutig geregelt
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt unmissverständlich vor, dass alle Verkehrsteilnehmer für Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinhorn sofort freie Bahn zu schaffen haben.
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Von u.b. am 12.04.2017
um 18:38 Uhr
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