Bagatellunfall – Was tun?
Grundsätzlich heißt es nach einem Bagatellunfall zunächst einmal am Unfallort ausharren, und zwar laut Gesetz so lange, bis sich der betreffende Fahrer bei seinem Fahrzeug einfindet und die Personalien des Unfallverursachers feststellen kann.
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Von u.b. am 20.03.2015
um 11:32 Uhr
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