Defekte Ampel: Wer zahlt bei Verkehrsunfällen?
Kommt es durch eine defekte Ampel zu einem Verkehrsunfall, haftet dafür die öffentliche Hand. Zeigt eine Ampel mit Grün fälschlicherweise freie Fahrt an – das sogenannte „feindliche Grün“ -, ist dafür die Kommune verantwortlich.
Der Geschädigte erhält:
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Von u.b. am 13.06.2014
um 14:16 Uhr
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