Taxi: Fahrgast-Übelkeit kein Grund zum Rasen
Die Übelkeit des Fahrgasts gibt dem Taxifahrer nicht das Recht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, so dass Oberlandesgericht Bamberg
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Von u.b. am 29.05.2014
um 12:18 Uhr
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