Gerichtsurteil – Wann Radfahrer haften
Augen auf beim Fahrradfahren. Wer als Radfahrer etwa mit einem Fußgänger zusammenstößt, der kann im Zweifel rechtlich belangt werden. Das beweist jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt. Im verhandelten Fall stand ein gemeinsamer Rad- und Fußweg im Fokus.
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Von u.b. am 12.05.2014
um 08:34 Uhr
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