Verkehrszeichen: Vorsicht bei zeitlichen Tempolimits
Gelten die durch Verkehrszeichen zeitlich begrenzten Tempolimits mit dem Zusatzzeichen „Mo – Fr“ auch an offiziellen Feiertagen, die zwischen Montag und Freitag liegen?
.
Weiterlesen »
Von u.b. am 08.11.2013
um 10:44 Uhr
gespeichert unter Bußgeld-News • kommentieren » gelesen
2.461 views