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Verkehrszeichen: Vorsicht bei zeitlichen Tempolimits

Gelten die durch Verkehrszeichen zeitlich begrenzten Tempolimits mit dem Zusatzzeichen „Mo – Fr“ auch an offiziellen Feiertagen, die zwischen Montag und Freitag liegen?
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Von u.b. am 08.11.2013 um 10:44 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 2.461 views