Widerspruch Bußgeld – Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid per E-Mail unzulässig
Wie mache ich es richtig – Widerspruch gegen Bußgeld einlegen: Verkehrssünder dürfen den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht per E-Mail an die zuständige Behörde schicken. Dieser
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Von u.b. am 13.08.2013
um 09:21 Uhr
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