Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden
Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten keinen festen Bußgeldkatalog: Die Höhe des Betrages ergibt sich aus einer Anzahl von Tagessätzen. Beispielsweise lagen bislang bei einem gestreckten Mittelfinger die von Gerichten verhängten Bußgelder zwischen
Weiterlesen »
Von u.b. am 10.05.2013
um 13:50 Uhr
gespeichert unter Bußgeld-News • kommentieren » gelesen
516 views