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Bußgeld und Punkte bei nur drei Zentimetern zu viel

Alle Spediteure kennen das Problem: Die drei Meter gesetzlich erlaubte Innenladehöhe führen beim Einsatz bisheriger Zugmaschinen mit üblicher Bereifung regelmäßig zur Überschreitung der gesetzlich zulässigen Außenhöhe. Bußgelder sowie Punkte in Flensburg sowohl für den Fahrer als auch für den
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Von u.b. am 11.10.2011 um 09:11 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 538 views