Bußgeld und Punkte bei nur drei Zentimetern zu viel
Alle Spediteure kennen das Problem: Die drei Meter gesetzlich erlaubte Innenladehöhe führen beim Einsatz bisheriger Zugmaschinen mit üblicher Bereifung regelmäßig zur Überschreitung der gesetzlich zulässigen Außenhöhe. Bußgelder sowie Punkte in Flensburg sowohl für den Fahrer als auch für den
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Von u.b. am 11.10.2011
um 09:11 Uhr
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