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Recht: Keine Kostenerstattung bei Unfall mit Einsatzfahrzeug?

Tatütata, das heißt: Die Feuerwehr ist da. Und diese darf tunlichst nicht überholt werden. Das zeigt der Fall einer Frau, die einen Feuerwehrwagen mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht zu überholen
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Von u.b. am 23.08.2011 um 05:34 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 468 views