Recht: Kollision mit offener Autotür – Wer haftet?
Die klassischen Autotür-Fälle sind hinreichend bekannt: Autofahrer oder hinten sitzende Kinder reißen unbedacht die Autotür auf, ein vorüberfahrendes Auto oder ein Radler fahren dagegen. In derartigen Fällen
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Von u.b. am 09.11.2010
um 06:27 Uhr
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