Recht: Wegen Sozialhilfe kein geringeres Bußgeld bei Verkehrsverstoß
Bei einem regelwidrigen Verhalten im Straßenverkehr darf niemand mit Milde rechnen. Auch Sozialhilfeempfänger erwartet ein Bußgeld, das sich bei Wiederholungstäter gar verdoppeln kann. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
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Von u.b. am 19.10.2010
um 07:46 Uhr
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