Verkehrssünder – Schutzbehauptung schützt oft nicht vor Strafe
Bei einer schwierigen Beweislage neigen Verkehrssünder leicht dazu, sich innerlich auf den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ oder ein folgenloses Patt nach dem Motto „Aussage gegen Aussage“ einzustellen.
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Von u.b. am 22.04.2010
um 09:17 Uhr
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