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Bagatellunfälle selbst protokollieren

Bei einem reinen Blechschaden bis zu einer geschätzten Größenordnung von 750 Euro ist kein Autofahrer verpflichtet, die Polizei einzuschalten.
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Von u.b. am 12.10.2009 um 07:56 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 560 views