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Straßenverkehrsordnung – Stehroller Segway

Der Stehroller Segway fällt ab sofort unter die Straßenverkehrsordnung und darf künftig deutschlandweit auf Radwegen gefahren werden.
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Von u.b. am 05.08.2009 um 08:19 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 510 views