Fahrerlaubnis in Deutschland darf verweigert werden
Der in einem anderen Mitgliedsland umgetauschte EU-Führerschein muss in der Bundesrepublik nicht anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt seiner Ausstellung die ursprüngliche deutsche Fahrerlaubnis keine Gültigkeit mehr hatte.
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Von u.b. am 05.06.2009
um 15:03 Uhr
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