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Fahrerlaubnis in Deutschland darf verweigert werden

Der in einem anderen Mitgliedsland umgetauschte EU-Führerschein muss in der Bundesrepublik nicht anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt seiner Ausstellung die ursprüngliche deutsche Fahrerlaubnis keine Gültigkeit mehr hatte.
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Von u.b. am 05.06.2009 um 15:03 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 486 views