Rechtswidriges Verkehrsmanöver – „Elefantenrennen“
Unerlaubtes „Elefantenrennen“ – Dauert der Überholvorgang auf einer Autobahn mehr als 45 Sekunden an, handelt es sich um ein rechtswidriges Verkehrsmanöver.
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Von u.b. am 02.06.2009
um 08:53 Uhr
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