Sie sind hier:   Startseite / 2009 Januar 04

Blutentnahme – Trunkenheitsfahrt – Beweisverwertungsverbot

Beweisverwertungsverbot einer unrechtmäßigen Blutentnahme? Eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (Strafgesetzbuch) kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille oder weniger vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten.
Weiterlesen »

Von u.b. am 04.01.2009 um 06:52 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 471 views