Höchstgeschwindigkeit nicht erreicht
Gibt der Hersteller eines Fahrzeugs in dem Verkaufsprospekt sowie dem technischen Datenblatt an, dass das serienmäßig mit Autoreifen der Größe 195/65 R 15 ausgestattete Fahrzeugmodell XXX unter bestimmten vorgegebenen Bedingungen eine Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h erreiche,
Weiterlesen »
Von u.b. am 11.12.2008
um 06:37 Uhr
gespeichert unter Bußgeld-News • kommentieren » gelesen
507 views