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Urteil – Schrittgeschwindigkeit

Wie schnell sich ein Fußgänger im Durchschnitt fortzubewegen vermag, dürfte selbst bei mittlerer körperlicher Kondition noch sehr von den Umständen abhängen. Laut Bundesgerichtshof liegt die Schrittgeschwindigkeit deutlich unter 20 km/h
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Von u.b. am 05.12.2008 um 07:09 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 486 views