Klare Sicht im Winter
Der Gesetzgeber (§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVO) gibt eindeutig vor, klare Durchsicht, speziell durch die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben, zu gewährleisten.
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Von u.b. am 06.11.2008
um 08:26 Uhr
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