Gültigkeit – EU Führerschein
Ein Führerschein aus einem EU Mitgliedsstaat darf die Nutzung der Fahrerlaubnis auf deutschen Straßen nicht untersagt werden wenn keine neuen Eignungszweifel nach der Neuerteilung bekannt wurden.
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Von u.b. am 07.08.2008
um 07:50 Uhr
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