Urteil Garantievertrag – Reparaturkosten
Urteil – Ein Mann hatte zeitgleich mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens auch einen Reparaturkosten-Garantievertrag mit dem Passus abgeschlossen, dass der Käufer/Garantienehmer Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Richtlinien vornehmen lassen müsse. Für den Fall der Nichteinhaltung sei der Versicherungsgeber von seiner Leistungspflicht befreit.
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Von u.b. am 26.10.2007
um 09:13 Uhr
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