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Rechts vor Links – keine Regel ohne Ausnahme

Das OLG Rostock hat unl?ngst entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen, das Vorfahrtsrecht auf Nebenwegen eingeschränkt sein kann.
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Von u.b. am 26.08.2007 um 09:34 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 501 views