Strafrecht: Vorsaetzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Strafrecht: „F?hrerscheinlos“ und betrunken ein Auto klauen, ist „eine Tat“
Ein Mann, der in betrunkenem Zustand ein Auto stielt und damit losf?hrt, ohne einen F?hrerschein zu besitzen, der kann nicht f?r die Taten „Diebstahl“ und „vors?tzliche Trunkenheit im Stra?enverkehr in Tateinheit mit vors?tzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis“ separat bestraft werden.
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Von u.b. am 14.02.2007
um 08:24 Uhr
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