Keine Fahrerflucht
N?rnberg (D-AH) – Wer nach einem Crash mit den Leitplanken der Autobahn anschlie?end an Ort und Stelle noch mindestens zwanzig Minuten damit besch?ftigt war, seinen Wagen aus der Gefahrenzone zu bringen und herumliegende Fahrzeugteile zu entfernen, dem kann man keine Fahrerflucht unterstellen. Das hat nach einem jetzt ver?ffentlichten Urteil das Amtsgericht Homburg entschieden (Az. 7 C 327/05).
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Von u.b. am 06.02.2007
um 12:07 Uhr
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