Altauto-Verordnung: Schrottautos-Entsorgung neu geregelt
Schrottautos-Entsorgung neu geregelt. KS: Jetzt können auch uralte Kisten kostenlos entsorgt werden. Eine wichtige Änderung in der Altauto-Verordnung trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Hersteller und Importeure von Fahrzeugen sind demnach verpflichtet, beschädigte oder nicht mehr nutzbare Autos, Zulassung vor Juli 2002, vom letzten Halter kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen. Bisher galt das nur für Schrottfahrzeuge, die nach Juli 2002 in den Verkehr gebracht wurden.
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Von u.b. am 27.01.2007
um 10:12 Uhr
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