Generelles Handyverbot im Auto vor roter Ampel
Gerichtsurteil: Generelles Handyverbot im Auto gilt auch vor roten Ampeln. Das Oberlandesgericht Hamm hat alleine schon das Benutzen eines Handys w?hrend des F?hrens eines Autos verboten. Das Urteil bezieht sich nicht nur auf die Nutzung w?hrend der Fahrt, sondern auch auf den Ruhezustand, z.B. vor einer roten Ampel.
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Führerscheinentzug nach verweigerter Untersuchung
F?hrerscheinentzug nach verweigerter medizienischer Untersuchung ist rechtens. ?ltere Autofahrer k?nnen grunds?tzlich zu einer medizinischen Untersuchung verpflichtet werden. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz hervor. Bei Senioren m?sse regelm??ig ?berpr?ft werden, ob M?ngel in ihrem Leistungsverm?gen mit einer verantwortungsbewussten Fahrweise m?glicherweise aufgefangen werden k?nnten, betonten die Richter (Az.: 3 L 527/01).
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Von u.b. am 13.12.2006 um 07:50 Uhr gespeichert unter Bußgeld-News • kommentieren » gelesen 507 views