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Schmerzensgeld

Schmerzensgeld: Auch 7 Jahre nach einem Unfall kann eine Nachzahlung folgen. Hat die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers, der bei einem Verkehrsunfall einen Fu?g?nger schwer verletzt hat, an das Opfer bereits ein Schmerzensgeld (hier in H?he von 11.500 ?) gezahlt, so kann sich die Assekuranz nicht mit dem Argument der Verj?hrung dagegen wehren, wenn sich sieben Jahre nach dem Unfall Sp?tfolgen einstellen und der Fu?g?nger weiteres Schmerzensgeld verlangt.
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Von u.b. am 14.11.2006 um 13:13 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 471 views