Krankheit bedeutet nicht zwangsläufig Fahruntauglichkeit
Krank am Steuer: (Rechtliche) Nebenwirkungen vermeiden
Krankheit bedeutet nicht zwangsl?ufig Fahruntauglichkeit. Aber schon Beschwerden wie starke Kopfschmerzen oder eine schwere Erk?ltung k?nnen das Reaktionsverm?gen vermindern. Verkehrsteilnehmer haben aber grunds?tzlich die Pflicht, ihre Fahrtauglichkeit selbst zu ?berpr?fen, um die Sicherheit im Stra?enverkehr zu gew?hrleisten, so der Gesetzgeber. Deshalb stellt sich die Frage, wann darf ich mich ans Steuer setzen, wann nicht? Was bedeutet das f?r chronisch Kranke oder f?r Autofahrer mit Gipsfu?? Der T?V S?D hat Antworten dazu zusammengestellt.
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Aktueller Stand der Bremsentechnik
Fachkongress ?ber aktuelle Bremssysteme
?ber den aktuellen Stand der Bremsentechnik, die Einbindung der Bremssysteme in zahlreiche Regelsysteme der Fahrzeug-L?ngs- und Querdynamik sowie ?ber die k?nftigen Entwicklungen verbesserter Bremssysteme informiert ein Kongress der T?V S?d mit dem Titel „brake.tech 2006“ . Das Expertentreffen findet am Donnerstag und Freitag, 7./8. Dezember 2006, im M?nchner Kempinski Hotel Airport statt.
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Von u.b. am 03.10.2006 um 09:29 Uhr gespeichert unter Bußgeld-News • kommentieren » gelesen 439 views