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Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen

Neuregelung der Stra?enverkehrsordnungen im Winter
Seit dem 01.05.2006 regelt eine ganz neue Stra?enverkehrsordnung ?2 Absatz 3a STVO:“ Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausr?stung an die Wetterverh?ltnisse anzupassen. Hierzu geh?ren insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.
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Von u.b. am 30.09.2006 um 08:40 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 618 views