Rechtzeitig auf Winterreifen wechseln
Seit Mai 2006 gilt die Erg?nzung der Stra?enverkehrsordnung (?2 Abs. 3a StVO) wobei „Bei Kraftfahrzeugen die Ausr?stung an die Wetterverh?ltnisse anzupassen ist“ – Also keine generelle Winterreifenpflicht und dieser Winter wird zeigen, wie die Umsetzung in der Praxis aussehen wird.
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Von u.b. am 23.09.2006
um 09:13 Uhr
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