Bußgeldkatalog Verordnung: Die Verwirrung um die StVO-Novelle hat ein Ende
Am 09. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Im Oktober wurde die Novelle der Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen. Nach Verzögerungen wegen eines Formfehlers hat der Bundesrat den geänderten Bußgeldkatalog auf den Weg gebracht. Er soll vor allem Radfahrer und Fußgänger besser schützen. Falsches Parken ist erheblich teurer. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen wurden deutlich angehoben. Für das unerlaubte Nutzen oder Nichtbilden einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern auch 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Für Halten und Parken mit Behinderung auf dem Gehweg oder Radweg oder in zweiter Reihe wird neben einem Bußgeld von mindestens 70 Euro nun auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig.
Wissenswertes zur StVO-Novelle 2021:
Nach Zustimmung des Bundesrats am 08.10.2021 ist der neue Bußgeldkatalog im Rahmen der StVO-Novelle am 09.11.2021 in Kraft getreten.
Update April 2021: Der neue Bußgeldkatalog, der am 27. April 2020, mit höheren Strafen in Kraft trat, sorgte für Kritik. Grund dafür – ein Formfehler. Das sogenannte verfassungsrechtliche Zitiergebot aus Art. 80 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz wurde missachtet. Danach muss die Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnung vollständig benannt werden. Mit der Zitierung von Paragraf 26a Bußgeldkatalog Abs. 1 Nr. 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG, bezieht sich die Verordnung lediglich auf die Ermächtigungsgrundlagen für die Erteilung einer Verwarnung wegen einer Ordnungswidrigkeit und den Regelsätzen für Geldbußen, nicht aber auf die Anordnung eines Fahrverbots. Dafür hätte die Verordnung auf Paragraf 26a Abs. 1 Nr. 3 des StVG verweisen müssen. Nun fragen sich viele Verkehrsteilnehmer: „Welcher Bußgeldkatalog ist gültig?“ Die Regeln zum Schutz vor Fahrradfahrern und Fußgängern sind nicht verfassungswidrig und sind wirksam. Doch wie sieht es bei den Fahrverboten aus? Die härteren Fahrverbotsregelungen kommen nicht mit der überabeiteten Verordnung für den Straßenverkehr. Nach rund 1 Jahr haben sich nun die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf eine Novelle der StVO geeinigt.
Rückblick – Neuerungen und Änderungen für Verkehrsteilnehmer der vergangenen Jahre
Neuerungen im Straßenverkehr 2023 – Fahrrad-, Auto-, LKW- und Busfahrer:
Bußgeldkatalog Verbandskasten (Paragraf 35h StVZO Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen): Seit 2022 ist die Mitnahme von Mund- und Nasenmasken in Fahrzeugen Pflicht. Die Masken sollen dem vorgeschriebenen Inhalt des Verbandkastens in Bussen, LKW und PKW hinzugefügt werden. Bis 31. Januar 2023 müssen veraltete Kfz-Verbandtaschen ausgetauscht oder neu bestückt werden.
AU-Richtlinie (§ 47a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – Abgasuntersuchung, kurz AU) – Einführung der Partikelzählung: Ab 2023 könnte das Zählen von Rußpartikeln ein fester Bestandteil der Abgasuntersuchung von Dieselautos sein. An allen Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor soll eine Partikelmessung durchgeführt werden. Der Ablauf der neuen Abgasuntersuchung für diese Fahrzeuge wird im AU-Leitfaden 6 beschrieben.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sollen zusätzliche Mittel für den Radverkehr bis 2023 bereitgestellt werden.
Neuerungen im Straßenverkehr 2021:
Härtere Strafen für Gaffer – 2021 wird sowohl das Filmen als auch das Fotografieren von Verstorbenen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert. Das Gesetz ist seit 01. Januar 2021 gültig.
Geplante und beschlossene Änderungen in 2019:
Es gibt wieder neue Regelungen für Motorrad-, Auto- und LKW-Fahrer. Ab 01. Januar 2019 erhalten ältere Dieselautos mit der Abgasnorm Euro 4 abwärts ein Verbot und dürfen nicht mehr in Stuttgart im gesamten Stadtgebiet fahren. Ab 01. Februar 2019 gilt in Frankfurt in der Innenstadt ein Fahrverbot für Benziner mit der Euronorm 1 und 2 sowie für Selbstzünder mit Euro 4 oder schlechter. Das Fahrverbot könnte ab September 2019 sogar auf Autos mit der Euronorm 5 ausgedehnt werden. Ab 01. September 2019 wird der RDE-Test (Real Driving Emissions) bei der Abgasmessung Pflicht. Das neue Prüfverfahren soll reale Fahrbedingungen zugrunde legen. Ferner soll es eine Erhöhung der LKW Mautsätze geben. Die neuen Mautsätze sollen sich sowohl an dem Geräusch als auch am Gewicht der Fahrzeuge orientierten. Die Maut-Erhöhung soll dem Bund bis 2022 Mehreinnahmen von über 4 Milliarden Euro bescheren.
Auto- und Verkehrsjahr 2018:
Zukünftig reicht es bei der Abgasuntersuchung, kurz AU, nicht mehr, sich allein auf die On-Board-Diagnose (OBD) zu verlassen, ab Januar 2018 ist die sogenannte Endrohrmessung Pflicht. In Deutschland muss jedes Fahrzeug zur Hauptuntersuchung. Die Farben der HU-Plaketten (im Volksmund einfach TÜV-Plaketten genannt) sind für 2019 orange, 2020 blau, 2021 gelb, 2022 braun, 2023 rosa und 2024 grün. Ab April 2018 muss in allen Neuwagen das elektronische Notrufsystem eCall integriert sein. Ab Januar 2018 müssen hergestellte Ganzjahres- und Winterreifen das „Alpine-Symbol“ oder das Symbol einer Schneeflocke vor einem Berg tragen. Bis zu diesem Datum hergestellte Winter- oder Allwetter-Pneus, die allein mit den Buchstaben „M+S“ beschriftet sind, dürfen noch übergangsweise bis zum 30. September 2024 als Winterreifen genutzt werden. Wer im Winter mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, muss 2018 mit einem höheren Bußgeld rechnen (Fahrer 60 bis 80 Euro und Kfz-Halter 75 Euro). Motorräder sind nach wie vor von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Wichtige Änderungen der Verkehrsregeln 2017:
Es soll für alle Rad-, Motorrad- und Autofahrer teurer werden. Die Gebühr für die Führerscheinprüfung und für die Hauptuntersuchung für Pkws sowie das Bußgeld für die unerlaubte Handynutzung im Straßenverkehr soll erhöht werden. Ferner sind einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung geplant, beispielsweise eine einfachere Anordnung von Tempo 30, neue Verkehrszeichen, eine eindeutige Rettungsgasse nach Paragraf 11 Abs. 2 StVO, die Teilnahme an illegalen Rennen soll als Straftat geahndet werden und Gaffer, die die Rettungsmaßnahmen behindern, sollen künftig mit Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr oder Geldbußen bestraft werden.
Neues Punktesystem seit 2014:
Seit 01. Mai 2014 ist das Fahreignungsregister (FAER) mit klareren Regeln und mehr Transparenz gültig.
Die Verordnung enthält die Punktevergabe für die einzelnen Verstöße, den Inhalt des Fahreignungsseminars und die Änderungen von Bußgeldern. Das geänderte Punktesystem wurde in Stufen aufgeteilt. Diese Stufen sind Vormerkung, Ermahnung, Verwarnung und Entzug der Fahrerlaubnis. Seit Mai gibt es nur noch drei Punktekategorien, statt bisher sieben. Weiterhin wurde die Verwarnungsgeld-Obergrenze für Ordnungswidrigkeiten auf 55 Euro und die Eintragungsgrenze auf 60 Euro Bußgeld festgesetzt. Auch die Tilgungshemmung entfällt.
Wer gegen die Verkehrsregeln gemäß dem geänderten Punkte- und Bußgeldkatalog verstößt, muss tiefer in die Tasche greifen. Das neue Fahreignungsregister brachte neue Bußgeldregelungen und bestraft die Verkehrsteilnehmer, die gegen diese Regeln verstoßen, mit deutlichen höheren Bußgeldern. Die StVO regelt das korrekte Verhalten im Straßenverkehr und gilt für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Fahrradfahrer und Fußgänger.