Bußgeldkatalog 2026
Haben Sie im Straßenverkehr gegen die Verkehrsregeln verstoßen?
Gemäß Bußgeldkatalog muss – je nach Verkehrsverstoß – mit Punkten, Bußgeldern und Fahrverboten gerechnet werden. Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt die grundlegenden Verkehrsregeln vor. Diese ermöglichen uns ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr.
Welche Verkehrsregeln gelten?
Für Zuwiderhandlungen der Verkehrsregeln gibt es eine Vielzahl an Strafen. Diese werden je nach Schwere mit Punkten bewertet und im Verkehrszentralregister vermerkt. Eingetragen werden alle rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro sowie alle rechtskräftigen Straftaten.
Welche Bußgelder, Fahrverbote und Punkte drohen bei Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung, kurz StVO?
Der Paragraf 1 StVO (Grundregeln) verlangt von jedem Verkehrsteilnehmer ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
Hier finden Sie die Angaben der Bußgelder, Punkte, Fahrverbote für die nachfolgenden Verkehrsverstöße:
Vorfahrt missachtet?
>> Vorfahrtsverstoß <<
beim Autofahren telefoniert?
>> Handyverbot <<
bei Rot über die Ampel?
>> Rotlichtverstoß <<
zu schnell gefahren?
>> Geschwindigkeitsverstoß <<
betrunken Auto gefahren?
>> Alkoholverstoß <<
zu dicht aufgefahren?
>> Abstandsverstoß <<
Rettungsgassenpflicht gemäß StVO nicht beachtet?
>> Rettungsgasse befahren <<
Bußgeldkatalog 2025 / 2026 – Wissenswertes für Motorrad- und Autofahrende
Was ändert sich im Straßenverkehr 2025 / 2026?
Seit November 2025 gibt es den digitalen Fahrzeugschein (DFZ). Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) muss nun nicht mehr in Papierform auf Auto- oder Motorradfahrten mitgeführt werden. Der digitale Fahrzeugschein ist bei Verkehrskontrollen gültig. Wenn der Fahrzeugschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgelegt werden kann, kostet das laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Ab Mitte 2025 müssen Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen alle 2 Jahre zur Gasprüfung. Dies betrifft größtenteils Reisemobile und Caravans. Wer die Prüfung versäumt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Geldbuße hängt von der Dauer der Fristüberschreitung ab. Bei einer Verzögerung von vier bis acht Monaten drohen 25 Euro Verwarnungsgeld.
Wer eine orangefarbene Plakette auf dem Autokennzeichen hat, muss 2025 zur HU nach Paragraf 29 der StVZO. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine gelbe Plakette. Das Fahrzeug muss dann 2027 wieder vorgeführt werden. Bei einer Überziehung der Frist von mehr als acht Monaten droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Auch 2026 müssen wieder Millionen Autofahrende in Deutschland ihren Führerschein umtauschen. Liegt das Ausstellungsjahr des Führerscheins zwischen 1999 und 2001 muss der Umtausch bis zum 19. Januar 2026 erfolgen. Besitzer von Kartenführerscheine, deren Dokument zwischen 2012 und 18.01.2013 ausgestellt wurde, haben noch bis 2033 Zeit. Wer weiter mit seinem alten Motorrad- oder Autoführerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Ab Juli 2026 wird die Fahrtenschreiberpflicht ausgeweitet auf Nutzfahrzeuge und Lkw ab 2,5 Tonnen, die grenzüberschreitend eingesetzt werden.
Ende 2026 soll der nationale digitale Führerschein zur Verfügung stehen. Bislang gibt es den digitalen Fahrzeugschein.
Nachfolgend finden Sie interessante Berichte rund um das Thema Straßenverkehr: