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Bußgeldkatalog für Lkw- und Busfahrer

Sie haben das Sonntagsfahrverbot nicht beachtet, die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert, die Höchstgeschwindigkeit überschritten oder das LKW-Überholverbot missachet. Sie sind mit falscher Bereifung gefahren und haben die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten, dann finden speziell Bus- und Lkw-Fahrer nachfolgend die Bußgelder, Punkte und Fahrverbot für diese Verkehrsdelikete.

Wie schnell darf man mit einem PKW mit Anhänger / Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtmasse fahren?

Welche Strafen drohen, wenn man das Tempolimit überschreitet?

Welches Bußgeld droht bei Missachtung der Verkehrsregeln?

 
Nachfolgend die Sanktionen auf einen Blick, gültig seit 09.11.2021:
(Bußgelder, Punkte, Fahrverbote –  innerorts und außerorts)
 

Geschwindigkeiten – Pkw mit Anhänger, Lkw und Omnibusse  (schwerer als 3,5 Tonnen)

 

Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem LKW oder Omnibus (über 3,5 t) überschritten      
… bis 15 km/h – innerhalb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 1 P 160 nein
… 16 – 20 km/h – innerhalb 1 P 160 nein
… 21 – 25 km/h – innerhalb 1 P 175 nein
… 26 – 30 km/h – innerhalb 2 P 235 1 Monat
… 31 – 40 km/h – innerhalb 2 P 340 1 Monat
… 41 – 50 km/h – innerhalb 2 P 560 2 Monate
… 51 – 60 km/h – innerhalb 2 P 700 3 Monate
… über 60 km/h – innerhalb 2 P 800 3 Monate
… bis 15 km/h – außerhalb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 1 P 140 nein
… 16 – 20 km/h – außerhalb 1 P 140 nein
… 21 – 25 km/h – außerhalb 1 P 150 nein
… 26 – 30 km/h – außerhalb 1 P 175 nein
… 31 – 40 km/h – außerhalb 2 P 255 1 Monat
… 41 – 50 km/h – außerhalb 2 P 480 1 Monate
… 51 – 60 km/h – außerhalb 2 P 600 2 Monate
… über 60 km/h – außerhalb 2 P 700 3 Monate

Geschwindigkeiten – Lkw mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse

Wie schnell darf man mit Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse fahren?

Welche Strafen drohen bei Geschwindigkeitsübertretungen?

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote im Überblick – gültig seit 09. November 2021

Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit kennzeichnungs­pflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder mit Omnibussen mit Fahrgästen      
… bis 15 km/h – innerhalb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 1 P 320 nein
… 16 – 20 km/h – innerhalb 1 P 320 nein
… 21 – 25 km/h – innerhalb 2 P 360 1 Monat
… 26 – 30 km/h – innerhalb 2 P 480 1 Monate
… 31 – 40 km/h – innerhalb 2 P 640 2 Monate
… 41 – 50 km/h – innerhalb 2 P 800 3 Monate
… 51 – 60 km/h – innerhalb 2 P 900 3 Monate
… über 60 km/h – innerhalb 2 P 950 3 Monate
… bis 15 km/h – außerhalb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 1 P 240 nein
… 16 – 20 km/h – außerhalb 1 P 240 nein
… 21 – 25 km/h – außerhalb 1 P 280 nein
… 26 – 30 km/h – außerhalb 2 P 400 1 Monat
… 31 – 40 km/h – außerhalb 2 P 560 1 Monate
… 41 – 50 km/h – außerhalb 2 P 700 2 Monate
… 51 – 60 km/h – außerhalb 2 P 800 3 Monate
… über 60 km/h – außerhalb 2 P 900 3 Monate

Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten

Verstoß Punk­te Buß­geld Fah­rer € Buß­geld Hal­ter € Fahr­verbot
Sie haben die Lenkzeit-Unterbrechung verkürzt        
…bis zu 15 Minuten   30 90 nein
…mehr als 15 Minuten je angefangene weitere Viertelstunde   60 180 nein
Sie haben die zulässige Tageslenkzeit überschritten        
…bis zu 1 Stunde   30 90 nein
…bis 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde   30 90 nein
…über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde   60 180 nein
Sie haben die Fahrerkarte nicht zur Prüfung ausgehändigt bzw. nicht mitgeführt und dadurch die Kontrolle        
…nicht ermöglicht   250   nein
…erschwert   75   nein
Sie haben die tägliche Ruhezeit unterschritten        
…bis zu 1 Stunde   30   nein
…bis zu 3 Stunden je angefangene weitere Stunde   30 90 nein
…mehr als 3 Stunden je angefangene weitere Stunde   60 180 nein

LKW Ladungssicherung

Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Sie haben die Ladung oder Ladeeinrichtung bei ihrem LKW oder Omnibus nicht verkehrssicher verstaut oder gegen das Herabfallen nicht besonders gesichert   270 nein

Sonntagsfahrverbot für LKW- und Bus-Fahrer

Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Sie sind verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren   120 nein
Sie haben als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen   570 nein

Bußgeldkatalog – LKW Überholverbot

Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Sie haben das Verkehrszeichen 277 StVO (Überholverbot für LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) missachtet 1 P 70 nein
Sie haben überholt, obwohl die gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher als die des überholten Kraftfahrzeugs war. Sie haben ein sogenanntes Elefantenrennen vorgenommen 1P 80 nein
Sie haben mit Ihrem LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht überholt, obwohl die Sichtweite durch Regen, Nebel oder Schneefall weniger als 50 Meter betrug 1P 120 nein

Erforderlichen Abstand nicht eingehalten

Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Sie haben mit Ihrem LKW über 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht den erforderlichen Mindestabstandes von 50 m bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Bundesautobahn nicht eingehalten 1 P 80 nein
Sie haben mit Ihrem kennzeichnungs­pflichtigen Kfz über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder mit Omnibusse mit Fahrgästen den erforderlichen Mindestabstandes von 50 m bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Bundesautobahn nicht eingehalten 1 P 120 nein

Verkehrs- und Rechtssicherheit im Winter – LKW und Omnibusse

Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Schwere Nutzfahrzeuge LKW und Busse der Fahrzeugklasse N2, N3, M2 und M3 benötigen die Winterreifen auf den Antriebsachsen. Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind hiervon ausgenommen.      
Sie fahren verbotswidrig bei Glatteis, Schneematsch, Schnee-, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen 1 P 60 nein
… und behindern dadurch andere Verkehrsteilnehmer 1 P 80 nein
… und gefährden dadurch andere Verkehrsteilnehmer 1 P 100 nein
… es kommt zum Unfall 1 P 120 nein

Missachtung der Fahrtenbuchauflage

Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Sie haben gegen die Fahrtenbuchauflage verstoßen   100 nein

Lesen Sie dazu auch:

Darf man einen Anhänger im Wohngebiet parken?  – Abgekoppelte Anhänger unter 2 Tonnen Gesamtgewicht dürfen  in Wohngebieten parken, aber nicht länger als zwei Wochen auf ein und demselben Parkplatz. Zusätzliche Einschränkungen gibt es für schwere Anhänger über 2 Tonnen.

 
Winterausrüstungsvorschriften – Winterliche Straßenbedingungen mit Glatteis und Schnee stellen nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Bus- und Lkw-Fahrer vor Herausforderungen. Grund genug, sich mit den Wintersperren und Winterausrüstungsvorschriften vertraut zu machen. In den Ländern Italien und Slowenien besteht eine Winterreifenpflicht. In den Ländern Österreich, Deutschland und der Tschechischen Republik bestehe eine situative Winterreifenpflicht und in den Ländern Belgien, Schweiz, Dänemark, Frankreich, Polen und den Niederlande besteht keine Winterreifenpflicht.
 
Nutzfahrzeuge und LKW – Bußgelder, Fahrverbote, neue Richtlinien zur Fahrzeugsicherheit oder höhere Mautgebühren – was bringt das neue Verkehrsjahr? Diesel-Fahrverbote in Frankfurt und Stuttgart zu Beginn 2019. Ferner hat die Bundesregierung auf Basis eines neuen Wegekostengutachtens eine Erhöhung der Mautsätze für LKW beschlossen. Bis 2022 sollen diese neuen Mautsätze dem Bund Mehreinnahmen in Milliarden-Höhe bescheren. Außerdem schlägt die EU-Kommission in der laufenden Revision der Richtlinie zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit unter anderem vor, alle Busse und LKW ab 2024 verpflichtend mit Abbiege-Warnsystemen auszustatten.
 
Bußgeldkatalog – LKW Platooning auf der Autobahn A 9 seit April 2018 im Test. Es werden dabei zum ersten Mal keine Testfahrer, sondern Berufskraftfahrer von DB Schenker am Steuer sitzen. Beim Platooning fahren mindestens zwei Lastwagen mittels technischen Steuer- und Fahrassistenzsystemen in geringem Abstand hintereinander. Der führende LKW gibt die Richtung und Geschwindigkeit vor.
 
Streifkollision zwischen PKW- und LKW-Fahrer – Die Ortskundigkeit eines beteiligten Verkehrsteilnehmers kann bei einem Verkehrsunfall zu dessen erhöhter Mitschuld führen, wenn die Streifkollision für beide Fahrzeuge vermeidbar gewesen wäre. So entschied das Amtsgericht Ansbach in einem aktuellen Urteil (Az. 3 C 775/16).
 
Herabfallende Schnee- oder Eisstücke können Verkehrsunfälle verursachen – Ein LKW-Fahrer ist laut der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, seinen Lastenwagen und LKW-Anhänger von gefrorenen Dachlasten zu befreien, wenn er dem nicht nachkommt, riskiert er ein Bußgeld und einen Punkteeintrag in Flensburg. Werden sogar Menschen verletzt, droht ihm des Weiteren ein Fahrverbot.
 
Lichthupe beim Überholen – erlaubt oder verboten? – Die Lichthupe darf außerhalb von Ortschaften, also außerorts nicht nur bei Gefahr, sondern auch als Überholsignal eingesetzt werden, doch der übertriebene Einsatz der Lichthupe bei einem Überholvorgang auf der linken Spur der Autobahn gilt als Nötigung. Auch ist es verboten, einem Lastwagenfahrer ein Zeichen zu geben, dass er sich nach einem Überholvorgang wieder einordnen kann.
 
Fernstraßennetz in Deutschland – 2016 und 2017 ist ein Anstieg der Investitionen in die Bundesfernstraßen geplant.
 
 
 
Dachlawinen können teuer werden – Jeder Lkw-Fahrer ist grundsätzlich für die Entfernung der Eisplatten verantwortlich.
 
Neue Richtlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) definiert die Fahrtauglichkeit von Diabetikern – Demnach können LKW-Fahrer (Lkw über 3,5 Tonnen) mit Diabetes nun unproblematischer die Erlaubnis erhalten.
 
 
 
Nutzfahrzeug Lichttest 2013 – Mehr als ein Drittel LKW und Busse wiesen Mängel am Fahrzeuglicht auf.
 
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