Rammt eine alkoholisierte Fahrerin einen Falschparker, so trifft die volle Schuld ausschließlich die
Betrunkene.
Das hat das Amtsgericht Köln in einem Urteil entschieden. (Az. 272 C 20/14).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein Mann sein Auto im absoluten Halteverbot auf einem Fahrradweg geparkt. Deshalb verlangte der Besitzer des anderen Fahrzeuges Schadenersatz vom Falschparker. Er war der Meinung, die Fahrerin seines Wagens habe aufgrund des Parkverbotes an dieser Stelle kein Hindernis erwartet. Der Falschparker weigerte sich zu zahlen, denn für ihn war der Promillewert der zweifellos alkoholisierten Fahrerin der Grund für den Unfall. Demstimmte das Gericht zu, denn ein nüchterner Fahrer hätte die Situation problemlos ohne Unfall meistern können, urteilte der Richter. ampnet/nic
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