Wer noch eine blaue Prüfplakette mit der Zahl 14 auf dem Nummernschild hat, sollte sich so schnell wie
möglich zur Hauptuntersuchung anmelden, so der Hinweis der TÜV SÜD-Experten. Sonst wird ab spätestens März nämlich ein Bußgeld fällig – und es droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Die blauen Prüfplaketten mit der Zahl 14 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern oder Motorrädern sind zum Jahreswechsel abgelaufen. In welchem Monat, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Ist die Plakette demnach im Dezember 2014 abgelaufen, droht dem Fahrer ab März 2015 ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Gleich 25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug gar mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche. Achtung: Fahrer, die 2015 noch mit blauer Plakette unterwegs sind, riskieren ihren Versicherungsschutz. Wer ohne gültige Plakette einen Unfall verursacht oder an einem Unfall beteiligt ist, muss womöglich für entstandene Schäden tief in die eigene Tasche greifen.
Keine Zeit schinden
Rückdatierung aufgehoben: Der Termin für die nächste HU orientiert sich inzwischen wieder am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Laut TÜV SÜD-Experten ist das aber keine Einladung zum Zeitschinden. Denn wer mehr als zwei Monate überzieht, muss zur erweiterten Prüfung – und zahlt einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent. Grund ist die dann vorgeschriebene vertiefte Prüfung. Außerdem muss aufgrund des fortgeschrittenen Zeitraumes mit erhöhtem Verschleiß und damit höheren Reparaturkosten gerechnet werden. Quelle: TÜV SÜD AG, München
Weitere Informationen für Autofahrer gibt es unter www.tuev-sued.de.
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