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Atemalkoholtest reicht aus: Alkoholwert von 2,62 Promille rechtfertigen MPU

Polizei stellt bei einem Atemalkoholtest mittels eines sogenannten Vortestgeräts einen Alkoholwert von

2,62 Promille fest.

Gericht: Moderne Vortestgeräte liefern zuverlässige Werte

Liegt der Verdacht des Alkoholmissbrauchs nahe, rechtfertigt die Messung mit einem sogenannten Vortestgerät die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, kurz MPU. Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass die Messwerte vor allem unter Berücksichtigung des Sicherheitsabschlags von 15 Prozent, der Messungenauigkeiten ausgleichen soll, zuverlässig seien (Az. 1 K 10622/17.TR).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, haben Passanten einen Autofahrer regungslos in seinem Pkw aufgefunden. Die Polizei stellte mit Hilfe eines sogenannten Vortestgeräts einen Alkoholwert von 2,62 Promille fest. Nachdem die Beamten den Führerschein und Fahrzeugschlüssel sicherstellten, argumentierte der Pkw-Fahrer, dass er als Berufspendler am nächsten Morgen mit dem Auto zur Arbeit fahren müsse und deshalb den Schlüssel benötige. Der Hinweis, dass er aufgrund des hohen Alkoholpegels auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtüchtig sei, ließ den Fahrer unbeeindruckt. Zur daraufhin angeforderten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erschien der Pendler aber nie. Er berief sich darauf, dass die Messung mit einem Vortestgerät zu ungenau sei.

Das Gericht schloss sich dieser Auffassung nicht an: Das Verhalten des Fahrers lege den Verdacht des Alkoholmissbrauchs nahe und mache deutlich, dass er nicht zwischen Alkoholgenuss und Teilnahme am Straßenverkehr unterscheiden kann. „Zudem ist der gemessene Wert nicht Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis an sich, sondern lediglich für weiterführende Maßnahmen – in diesem Fall die Anordnung der MPU“, erklärt Rechtsanwalt Martin Pfeifer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Die Richter betonten, dass moderne Vortestgeräte durchaus zuverlässige Werte liefern. Etwaige Ungenauigkeiten würden außerdem durch den Sicherheitsabschlag von 15 Prozent ausgeglichen. D-AH/kh
www.deutsche-anwaltshotline.de


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