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Neue Verkehrsvorschriften – Was ist neu im Straßenverkehr 2013?

Neue Verkehrsvorschriften 2013

Motorrad- und Autofahrer müssen sich für 2013 wieder auf einige wichtige Neuerungen und Änderungen im Straßenverkehr einstellen. Ab 2013 tritt die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft.

Im Überblick die wichtigsten Änderungen und Neuerung für 2013:

Die Neuerfassung der StVO erhöht die Bußgelder für das Überziehen der Parkdauer, ebenfalls schreibt sie künftig auch die Herabsetzung der gefahrenen Geschwindigkeit vor.

Auf Radwegen und Seitenstreifen darf man in Zukunft Inline-Skaten und Rollschuhfahren, wenn dies ein entsprechendes Zusatzzeichen erlaubt.

Als Fahrräder gelten Elektrobikes bis 25 km/h und 250 Watt, wenn diese über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen.

Radfahrer dürfen nur dann links befindliche Radwege benutzen, wenn diese Wege durch eine entsprechende Beschilderung frei gegeben sind.

Motorradfahrer dürfen tagsüber wahlweise mit eingeschalteten Tagfahrlicht oder Abblendlicht unterwegs sein, bei schlechten Sichtverhältnissen oder bei Dunkelheit muss allerdings das Abblendlicht eingeschaltet werden.

Bei Schneematsch, Schnee-, Reif- und Eisglätte oder Glatteis wird es Pflicht, Winterreifen (hierzu zählen auch Allwetterreifen) zu verwenden, die mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind.

2013 kommt es zur Beendigung des Fernverkehr-Monopols der Deutschen Bahn. Das bedeutet, dass zwischen allen deutschen Städten künftig Fernbusse verkehren dürfen.

Für neue Lkw-Typen werden elektronische Fahrdynamik-Regelsysteme, kurz ESP, obligatorisch.

Ab 2013 kommt es zur Verschärfung der Umweltzonen. Neue Umweltzonen kommen hinzu und bereits vorhandene werden ausgeweitet.

Die Laufzeit der Führerscheine wird auf 15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Fahrerlaubnisse behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit bis zum Jahr 2033. Erst vom 19. Januar 2033 an müssen alle Führerscheine den nun geltenden Richtlinien entsprechen. Der Führerschein-Umtausch soll recht unkompliziert und mit keiner ärztlichen Untersuchung oder sonstigen Auflagen verbunden sein.

Für 2014 ist ein komplett neues Punktesystem geplant. Bei der Punktevergabe soll zukünftig weniger differenziert werden. Erfasst werden nur noch solche Vergehen, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind. Beim geplanten Punktesystem unterscheidet man zwischen schwere und besonders schwere Straftaten. Schwere Verstöße, beispielsweise zu schnelles Fahren werden mit einem Punkt und besonders schwere Vergehen mit zwei oder drei Punkten bestraft. Mit 8 Punkten ist der Führerschein weg.

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